Motto der VBE Personalräte
Schulterschluss statt Schulverdruss
Der VBE ist weiterhin durch beamtete und angestellte Kolleginnen und Kollegen in den Stufenvertretungen der Personalratsarbeit gegenüber dem Kultusministerium sowie den nachgeordneten Behörden vertreten.
Dabei stehen den Personalvertretungen als Instrumente gesetzlich verankerte
Mitbestimmungs, Mitwirkungs und Initiativrechte zur Verfügung. Die VBEVertreter*innen
arbeiten vertrauensvoll mit den Personalräten der übrigen Lehrerverbände im
Niedersächsischen Beamtenbund (NBB) zusammen.
Im Schulhauptpersonalrat (SHPR/MK) und im Hauptpersonalrat beim Niedersächsischen
Kultusministerium (HPR/MK) erfolgt die Mitwirkung nach dem Niedersächsischen
Personalvertretungsgesetz bei Grundsatzentscheidungen zum Dienst und Arbeitsrecht. Die
Schulbezirkspersonalräte (SBPR) bei den vier Regionalabteilungen der Niedersächsischen
Landesschulbehörde (NLSchB) konzentrieren sich auf auf die Hauptaufgabe, die Anliegen der Kolleginnen und Kollegen
entgegenzunehmen, zu prüfen und sich für die Einhaltung von Vorschriften z. B bei
Einstellung, Abordnung und Versetzung einzusetzen.
VBE-Schulbezirkspersonalräte - ein offenes Ohr
für Ratsuchende
Hierbei können sich Lehrkräfte aller Schulformen, Schulleitungen, Lehrkräfte im
Vorbereitungsdienst, Lehramtsstudierende, pädagogische Mitarbeiter/innen, Sozialarbeiter/-
innen, Erzieher/innen und Schulassistentinnen und -assistenten direkt bei Fragen und
Problemen an die VBESchulbezirkspersonalräte wenden.
Sie beraten und unterstützen z. B. bei Versetzungsanträgen, Ablehnung von Abordnungen,
Problemen mit der Schulleitung oder mit dem Kollegium, aber auch bei Fragen zur Elternzeit,
zum Vorruhestand, zur Wiedereingliederung und vielem mehr.