Auskunft über die Höhe der Versorgung
Die OFD - LBV erhält öfters Anfragen von Beamtinnen und Beamten über die Höhe der Versorgung, die bei einer Versetzung in den Ruhestand zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht werden kann.
Im Rahmen ihrer Kapazitäten erteilt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Behörde Auskunft über die Höhe der Versorgung. Für Beamtinnen und Beamte, deren Ruhestand nicht zeitnah bevorsteht und bei denen keine besonderen Gründe für eine personenbezogene Auskunft vorliegen, können allerdings nur allgemeine Auskünfte erteilt werden.
Eine konkrete Berechnung wird nur erstellt, wenn das 53. Lebensjahr vollendet ist oder Anlass zu der Annahme besteht, dass eventuell in nächster Zeit die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit erfolgt.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung: